Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.11.2025
Bekanntmachung gemäß §§ 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG, 23 Abs. 2 WpÜG
02.07.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.09.2024
29.10.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.10.2023 bis zum 31.12.2023
29.10.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.10.2023 bis zum 31.12.2023
14.10.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.10.2022 bis zum 14.10.2023
14.10.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.10.2022 bis zum 14.10.2023
04.01.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.10.2021 bis zum 14.10.2022
04.01.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.10.2021 bis zum 14.10.2022
18.10.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.10.2020 bis zum 14.10.2021
08.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 14.10.2020
14.07.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
01.06.2019
Berichtigungen
18.06.2018
Neueintragungen